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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09 (https://dejure.org/2010,10131)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2010 - L 2 LW 5/09 (https://dejure.org/2010,10131)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2010 - L 2 LW 5/09 (https://dejure.org/2010,10131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - landwirtschaftliche Alterssicherung - Rentenberechnung - Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten - Beitragslücke - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 ALG; § 13 ALG; § ... 23 ALG; § 32 ALG; § 75 ALG; § 76 ALG; § 90 Abs. 1 S. 1 ALG; § 93 Abs. 3 Nr. 1 ALG; § 97 ALG; § 117 ALG; § 27 GAL; § 27a GAL; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 14 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; § 64 SGB VI; § 66 SGB VI; § 70 SGB VI
    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der landwirtschaftlichen Alterssicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der landwirtschaftlichen Alterssicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der landwirtschaftlichen Alterssicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    Der dem Gesetzgeber durch Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG zugewiesene Regelungsauftrag umfasst mithin grundsätzlich auch die Befugnis zu notwendigen Reduzierungen des Wertes von Rentenanwartschaften (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - NJW 2007, 1577).

    Dementsprechend ist der Gesetzgeber grundsätzlich auch berechtigt, zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung den Wert von Rentenanwartschaften zu reduzieren und Bewertungsregelungen zu Lasten der Versicherten zu modifizieren (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980 und B. v. 1. Juli 1981, aaO mwN; B.v. 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272, Rn. 61 ff.).

    Der Gesetzgeber hat generell im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen zu bringen; dementsprechend müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein und einem Zweck des Gemeinwohls dienen (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980, aaO mwN; B. v. 1. Juli 1981, aaO, Rn. 113, mwN; B.v. 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272, Rn. 60, 66).

    Nach Auffassung des BVerfG (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272, Rn. 68) darf der Gesetzgeber davon ausgehen, dass Versicherte mit hohen, selbstverantworteten Versicherungslücken regelmäßig über eine ausreichende ergänzende Altersvorsorge verfügen.

    Der Kläger hat durch die Entrichtung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Alterskasse in den Jahren 1972 bis 1984 über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren hinweg seinerseits einen Beitrag zur Finanzierung der Renten der damaligen Rentenbezieher und damit zur Erfüllung des Generationenvertrages im Rahmen der landwirtschaftlichen Alterssicherung bewirkt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerfG, B.v. 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272, Rn. 74).

    Auch das BVerfG hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass sich Versicherte durch die Zahlung von Beiträgen und den damit verbundenen Geldaufwand regelmäßig anderer Möglichkeiten begeben, Vorsorge für ihr Alter zu betreiben, und dass diesem Umstand zu ihren Gunsten bei der Prüfung der Rentenbemessungsbestimmungen Rechnung zu tragen ist (B.v. 27. Februar 2007, aaO).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    aa) Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980 und B. v. 1. Juli 1981, aaO, B.v. 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 u.a., NVwZ 2007, 437, alle mwN).

    Umgekehrt kann ein sozialer Bezug, der dem Gesetzgeber größere Gestaltungsfreiheit bei Eingriffen gibt, auch zur Folge haben, dass er in Abwägung zwischen Leistungen an Versicherte und Belastungen der Solidargemeinschaft vor allem jene Positionen verkürzt (bzw. erst gar nicht begründet), die Ausdruck besonderer Vergünstigungen sind, soweit dies zur Sicherung der Finanzgrundlage der Altersvorsorge geboten ist (BVerfG, B. v. 1. Juli 1981, aaO, Rn. 105; B.v. 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 u.a., NVwZ 2007, 437).

    Die Differenzierung bzw. das Absehen von einer solchen muss von hinreichend sachlichen Gründen getragen sein (B.v. 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 u.a., NVwZ 2007, 437).

  • BSG, 25.05.2000 - B 10 LW 16/99 R

    Herstellungsanspruch bei Verletzung der Hinweispflicht durch die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    Der Gesetzgeber hat in den Gesetzesmaterialien klar zum Ausdruck gebracht, dass er mit dieser Regelung das sich aus den früheren Bestimmungen des GAL ergebende (und in der ständigen Rechtsprechung des BSG bestätigte, vgl. etwa U.v. 21. März 1991 - 4 RLw 1/90 - ESLR 1, SR 2; U.v. 25. Mai 2000 - B 10 LW 16/99 R - SozR 3-5868 § 44 Nr. 1) Erfordernis einer grundsätzlich lückenlosen Beitragszahlung als Voraussetzung für Rentenansprüche nach dem GAL auch nach Einführung des ALG fortgeschrieben sehen will, soweit Beitragszeiten bis einschließlich 1994 betroffen sind.

    Dieser Umstand der weitgehenden Fremdfinanzierung verleihe dem System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter und rechtfertige es, die Ansprüche der Berechtigten an strengere Voraussetzungen zu binden als die der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, U.v. 21. März 1991 - 4 RLw 1/90 - ESLR 1, SR 2; U.v. 25. Mai 2000 - B 10 LW 16/99 R - SozR 3-5868 § 44 Nr. 1; B.v. 17. August 2000 - B 10 LW 7/00 B - B. v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 22/99 B -).

    Die frühere Erstattungsvorschrift des § 27a GAL half dem Kläger schon deshalb nicht weiter, weil er vor Beginn der Beitragslücke nicht die nach dieser Vorschrift erforderliche Mindestzahl von 180 Beitragsmonaten in der landwirtschaftlichen Alterssicherung (vgl. dazu BSG, U.v. 25. Mai 2000 - B 10 LW 16/99 R - SozR 3-5868 § 44 Nr. 1) zurückgelegt hatte.

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    Für die Entscheidungserheblichkeit nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG genügt, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung stehenden Bestimmungen dem Betroffenen zumindest die Chance offen hält, eine für ihn günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen, und dass das vorlegende Gericht das Verfahren bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber aussetzen wird (BVerfG, B.v. 11. November 2008 - 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05 - E 122, 151).

    Das Erfordernis bestimmter Beitragszeiten kann aber darüber hinaus auch aus Gründen der Solidarität und des sozialen Ausgleichs Bedeutung erlangen (BVerfG, B.v. 11. November 2008 - 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05 - E 122, 151, Rn. 66).

    Vor dem erläuterten Hintergrund neigt der vorlegende Senat zu der Einschätzung, dass es einem Redaktionsversehen zuzurechnen ist, wenn das BVerfG unter Heranziehung seines o.g. Beschlusses vom 17. Juli 1984 im Beschluss vom 11. November 2008 (- 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05 - E 122, 151, Rn. 67) den aus dem Erwerbsminderungsrecht entstammenden Gesichtspunkt einer Risikobegrenzung auch im Zusammenhang mit Regelaltersrenten anführt.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    Auch wenn der Staat auf Einsparungsmaßnahmen angewiesen ist, muss er auf eine gleichheitsgerechte Verteilung der Lasten achten (BVerfG, U.v. 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 - E 122, 210, Rn. 61, mwN).

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfG, U.v. 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 - E 122, 210 mwN).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse dürfen nicht weiter gehen, als der Schutzzweck reicht, dem die Regelung dient (vgl. BVerfG, B.v. 12. Juni 1976 - 1 BvL 19/76 - E 52, 1 Rn. 118 mwN).

    In jedem Fall fordert jedoch die verfassungsrechtliche Gewährleistung die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitsgebots des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 12. Juni 1976, aaO, Rn. 119 mwN).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    Ohnehin wird einem mit der Entrichtung freiwilliger Beiträge getätigten schutzwürdigen Vertrauen jedenfalls dann angemessen Rechnung getragen, wenn diese sich - wie im vorliegenden Zusammenhang - durch eine korrespondierende Erhöhung der Rentenanwartschaften weiterhin als wirtschaftlich sinnvoll erweisen (zur Einschränkbarkeit auch dieses Vertrauens vgl BSG, U.v. 12. Dezember 2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2400 § 70 Nr. 1; vgl. ferner BVerfG, B.v. 08. April 1987 - 1 BvR 564/84 u. a - E 75, 78 - zur Einschränkbarkeit des Vertrauens in den Fortbestand des bei Beginn einer freiwilligen Versicherung bestehenden Versicherungsschutzes).

    Allerdings hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 08. April 1987 (- 1 BvR 564/84 u. a - E 75, 78) es grundsätzlich für zumutbar angesehen, dass Versicherte, die schon für den Versicherungsfall einen Anspruch erworben hatten, nur noch mit weiteren Zahlungen diesen Versicherungsschutz aufrechterhalten können.

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R

    Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    Mehr als eine linear rentensteigernde Berücksichtigung der zusätzlichen Beitragszeiten (vgl. aber auch BSG, U.v. 12. Dezember 2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2400 § 70 Nr. 1, zur Einschränkbarkeit eines Anspruchs auf eine rentensteigernde Berücksichtigung freiwilliger Beiträge) können Versicherte jedenfalls aufgrund längerer Beitragszeiten unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten von Verfassungs wegen nicht beanspruchen.

    Ohnehin wird einem mit der Entrichtung freiwilliger Beiträge getätigten schutzwürdigen Vertrauen jedenfalls dann angemessen Rechnung getragen, wenn diese sich - wie im vorliegenden Zusammenhang - durch eine korrespondierende Erhöhung der Rentenanwartschaften weiterhin als wirtschaftlich sinnvoll erweisen (zur Einschränkbarkeit auch dieses Vertrauens vgl BSG, U.v. 12. Dezember 2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2400 § 70 Nr. 1; vgl. ferner BVerfG, B.v. 08. April 1987 - 1 BvR 564/84 u. a - E 75, 78 - zur Einschränkbarkeit des Vertrauens in den Fortbestand des bei Beginn einer freiwilligen Versicherung bestehenden Versicherungsschutzes).

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    Dieser Umstand der weitgehenden Fremdfinanzierung verleihe dem System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter und rechtfertige es, die Ansprüche der Berechtigten an strengere Voraussetzungen zu binden als die der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, U.v. 21. März 1991 - 4 RLw 1/90 - ESLR 1, SR 2; U.v. 25. Mai 2000 - B 10 LW 16/99 R - SozR 3-5868 § 44 Nr. 1; B.v. 17. August 2000 - B 10 LW 7/00 B - B. v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 22/99 B -).

    Diesen Ansatz hat im vorliegenden Verfahren der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vertreten, er klingt auch im Beschluss des BSG vom 19. Oktober 2000 (B 10 LW 22/99 B) - dort ausdrücklich bezogen allerdings nur auf den vorliegend nicht gegebenen Sachverhalt einer vorausgegangenen Rückerstattung von Beiträgen - an; er vermag jedoch aus der Sicht des vorlegenden Senates bezogen auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art nicht zu durchzugreifen.

  • BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90

    Vorzeitiges Altersruhegeld aus der landwirtschaftlichen Altershilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
    Der Gesetzgeber hat in den Gesetzesmaterialien klar zum Ausdruck gebracht, dass er mit dieser Regelung das sich aus den früheren Bestimmungen des GAL ergebende (und in der ständigen Rechtsprechung des BSG bestätigte, vgl. etwa U.v. 21. März 1991 - 4 RLw 1/90 - ESLR 1, SR 2; U.v. 25. Mai 2000 - B 10 LW 16/99 R - SozR 3-5868 § 44 Nr. 1) Erfordernis einer grundsätzlich lückenlosen Beitragszahlung als Voraussetzung für Rentenansprüche nach dem GAL auch nach Einführung des ALG fortgeschrieben sehen will, soweit Beitragszeiten bis einschließlich 1994 betroffen sind.

    Dieser Umstand der weitgehenden Fremdfinanzierung verleihe dem System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter und rechtfertige es, die Ansprüche der Berechtigten an strengere Voraussetzungen zu binden als die der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, U.v. 21. März 1991 - 4 RLw 1/90 - ESLR 1, SR 2; U.v. 25. Mai 2000 - B 10 LW 16/99 R - SozR 3-5868 § 44 Nr. 1; B.v. 17. August 2000 - B 10 LW 7/00 B - B. v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 22/99 B -).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1, 2 Abs 1 GG durch Einbeziehung von Ehegatten

  • BVerfG, 16.03.2006 - 1 BvR 1311/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Rentenberechnung unter verminderter

  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95

    Rentensteigernde Berücksichtigung der gem GAL § 4 Abs 1 S 4 bei Nichtabgabe des

  • BVerfG, 21.08.2003 - 1 BvR 429/03

    Kürzung von Renten wegen Erwerbsunfähigkeit aus der landwirtschaftlichen

  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 6/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 LW 2/18

    Erfüllung der Wartezeit in der Alterssicherung der Landwirte

    Daraufhin übersandte die Klägerin per Mail einen Auszug aus dem Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 17.3.2010 (L 2 LW 5/09), wonach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage zur Entscheidung vorgelegt werde, ob die Regelungen in § 90 Abs. 1 und § 93 Abs. 3 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gegen die Grundrechte der Beitragslücken aufweisenden Versicherten aus Art. 14 und 3 Grundgesetz (GG) verstießen.

    Die Klägerin erhob am 9.2.2016 Widerspruch unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss des LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.3.2010, L 2 LW 5/09.

    Die Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 17.3.2010 (L 2 LW 5/09) würden damit bestätigt.

    dd) Der Vorlagebeschluss des LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.3.2010 (L 2 LW 5/09, juris) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Daraufhin übersandte die Klägerin per Mail einen Auszug aus dem Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2010 - L 2 LW 5/09, wonach dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt werde, ob die Regelungen in § 90 Abs. 1 und 93 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gegen die Grundrechte der Beitragslücken aufweisenden Versicherten aus Art. 14 und 3 des Grundgesetzes (GG) verstießen.

    52 "Anders als das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Vorlagebeschluss vom 17.03.2010 (L 2 LW 5/09, juris Rn. 113) ist der Senat nicht der Auffassung, dass bereits die erstmalige gesetzliche Ausprägung eines Rentenanwartschaftsrechts einen Eingriff in ein von Art. 14 GG geschütztes Eigentumsrecht bedeuten kann.

    69 Gerade Altersrenten, die in einheitlicher Höhe gewährt oder jedenfalls durch einen einheitlichen Sockelbetrag maßgeblich geprägt werden, werden sinnvollerweise nur in Abhängigkeit von regelmäßig langfristigen Versicherungszeiten zugesprochen werden können (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Vorlagebeschluss vom 17.03.2010 - L 2 LW 5/09, juris Rn. 171).

  • LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10

    Rentenversicherung, Altersrente, Landwirt, Rechtsnachfolge, Beitragserstattung,

    Anders als das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Vorlagebeschluss vom 17.03.2010 (L 2 LW 5/09, juris Rn. 113) ist der Senat nicht der Auffassung, dass bereits die erstmalige gesetzliche Ausprägung eines Rentenanwartschaftsrechts einen Eingriff in ein von Art. 14 GG geschütztes Eigentumsrecht bedeuten kann.

    Gerade Altersrenten, die in einheitlicher Höhe gewährt oder jedenfalls durch einen einheitlichen Sockelbetrag maßgeblich geprägt werden, werden sinnvollerweise nur in Abhängigkeit von regelmäßig langfristigen Versicherungszeiten zugesprochen werden können (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Vorlagebeschluss vom 17.03.2010 - L 2 LW 5/09, juris Rn. 171).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Insbesondere hilft es dem Kläger nicht weiter, dass auch in der landwirtschaftlichen Alterssicherung die Rentenanwartschaften durch Art. 14 GG geschützt werden (vgl. dazu und zum Folgenden auch Senatsbeschluss vom 17. März 2010 L 2 LW 5/09 ).

    Solange die Aufwendungen der Alterskassen im wesentlichen aus den Mitteln des Bundes und nicht aus den Beiträgen der Versicherten gedeckt werden, erhält das System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter, der es rechtfertigt, die Ansprüche der Berechtigten an strengere Voraussetzungen zu binden (BVerfG, aaO; zu - angesichts der nachfolgenden Erwägungen in Bezug auf den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt nicht ausschlaggebenden - Grenzen dieses Begründungsansatzes vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. März 2010 - L 2 LW 5/09 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - 12 Sa 90/20

    Nachtzuschläge - Aussetzung - Verfassungsbeschwerde - Gesamtabwägung -

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG "für die verfassungsrechtliche Prüfung... nicht ausschlaggebend [ist], ob die maßgeblichen Gründe für die gesetzliche Neuregelung im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich als solche genannt wurden oder gar den Gesetzesmaterialien zu entnehmen sind" Denn "[n]icht die subjektive Willkür des Gesetzgebers führt zur Feststellung eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, sondern die objektive Unangemessenheit der Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll" (BVerfG 24. Januar 2012 - 1 BvL 21/11 - BVerfGE 130, 131 ff, Rn. 47; 26. April 1978 - 1 BvL 29/76 - BVerfGE 48, 227 ff, Rn. 35; 1. Juli 1981 - 1 BvR 874/77 -, BVerfGE 58, 81 ff, Rn. 148; ebenso OVG Lüneburg 7. Juli 2022 - 8 LB 6/22 - Rn. 32; LAG Düsseldorf 27. Juli 2021 - 8 Sa 64/21 - Rn. 52; Hamb. OVG 20. Oktober 2020 - 4 Bs 226/18 - Rn. 66; LSG Niedersachsen-Bremen 17. März 2010 - L 2 LW 5/09 - Rn. 200; siehe auch VerfGH Baden-Württemberg 19. März 2021 - 1 GR 93/19 - Rn. 133; VerfGH Rheinland-Pfalz 23. Januar 2018 - VGH O 17/17 - Rn. 99; Bay. VGH 7. März 2021 - 20 N 21.1926 - Rn. 43).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 13/09
    Dabei ist allerdings klarzustellen, dass der hohe Zuschussbedarf der landwirtschaftlichen Alterssicherung schwerpunktmäßig durch die ungünstige Zusammensetzung ihrer Beitragszahler- und Versichertenstruktur bedingt ist und dass die seit Inkrafttreten des ALG im Jahre 1995 gesetzlich vorgesehene Relation zwischen den nach Maßgabe des ALG seit 1995 zu erbringenden Beitragszahlungen und den (nunmehr beitragsabhängigen) Rentenansprüchen keine besondere Fürsorge des Staates zum Ausdruck bringt (vgl. wegen der Einzelheiten Beschluss des Senates vom heutigen Tage im Verfahren L 2 LW 5/09).

    Die Verknüpfung eines Altersrentenanspruchs mit der Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebes kann unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber des Weiteren verfolgten agrarpolitischen Ziele im Ergebnis insbesondere nicht als unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Einschränkung der eigentumsrechtlich (Art. 14 GG) geschützten (vgl. ebenfalls Senatsbeschluss vom heutigen Tage im Verfahren L 2 LW 5/09) Rentenanwartschaften der Versicherten angesehen werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2016 - L 2 LW 1/16
    Im Ergebnis hilft es dem Kläger auch nicht weiter, dass auch in der landwirtschaftlichen Alterssicherung die Rentenanwartschaften durch Art. 14 GG geschützt werden (vgl. dazu und zum Folgenden auch Senatsbeschluss vom 17. März 2010 (L 2 LW 5/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 LW 2/19

    Anspruch auf Regelaltersrente von der Sozialversicherung für Landwirte;

    Dieser Grundsatz entspricht zugleich den Vorgaben des Gleichheitsgebots nach Art. 3 Abs. 1 GG und dem verfassungsrechtlichen gewährleisteten grundrechtlichen Schutzes der Rentenanwartschaften nach Art. 14 GG (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. März 2010 - L 2 LW 5/09 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 2 LW 7/13
    Es hilft der Klägerin auch nicht weiter, dass auch in der landwirtschaftlichen Alterssicherung die Rentenanwartschaften durch Art. 14 GG geschützt werden (vgl. dazu und zum Folgenden auch Senatsbeschluss vom 17. März 2010 (L 2 LW 5/09 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 LW 14/10
    Dabei ist allerdings klarzustellen, dass der hohe Zuschussbedarf der landwirtschaftlichen Alterssicherung schwerpunktmäßig durch die ungünstige Zusammensetzung ihrer Beitragszahler- und Versichertenstruktur bedingt ist und dass die seit Inkrafttreten des ALG im Jahre 1995 gesetzlich vorgesehene Relation zwischen den nach Maßgabe des ALG seit 1995 zu erbringenden Beitragszahlungen und den (nunmehr beitragsabhängigen) Rentenansprüchen keine besondere Fürsorge des Staates zum Ausdruck bringt (vgl. wegen der Einzelheiten Senatsbeschluss vom 17. März 2010 - L 2 LW 5/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2014 - L 2 LW 2/14
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 22 R 257/11
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